Konstantin K. Krauskopf
Rechtsanwalt & Notar
EHE, PARTNERSCHAFT & FAMILIE
Die Begründung einer Lebensgemeinschaft, ehelich oder nichtehelich, zählt vermutlich zu den wichtigsten Entscheidungen in Ihrem Leben. Für den gemeinsamen Lebensweg bietet das Gesetz in erster Linie die Ehe an. Gleichgeschlechtlichen Paaren steht die eingetragene Lebenspartnerschaft offen.
DAS ZUSAMMENLEBEN WIRFT ZAHLREICHE FRAGEN AUF, DIE BEDACHT WERDEN SOLLTEN, WIE ZUM BEISPIEL:
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Was geschieht mit dem alleinigen, was mit dem beiderseitigen Vermögen?
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Soll Vermögen (z.B. Grundbesitz) gemeinsam oder alleine erworben werden und welche steuerlichen Konsequenzen ergeben sich daraus?
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Hafte ich für die Schulden meines Partners?
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Bin ich im Alter abgesichert?
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Welche Rechte und Pflichten habe ich bezüglich gemeinsamer Kinder?
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Was geschieht im Falle der Trennung?
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Welche Rechte habe ich im Todesfall?
Die Antworten auf diese Fragen fallen höchst unterschiedlich aus, abhängig davon, ob die Partner in ehelicher, lebenspartnerschaftlicher oder in nichtehelicher Gemeinschaft zusammenleben. Das Gesetz bietet jedoch die Möglichkeit, individuelle Vereinbarungen zu treffen und selbständig die passende Regelung zu wählen, bei dessen Auswahl wir Ihnen gerne behilflich sind.