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VORSORGEVOLLMACHT & PATIENTENVERFÜGUNG

Eine plötzliche oder altersbedingte Krankheit oder ein Unfall können nicht nur zu wesentlichen Veränderungen in der allgemeinen persönlichen Lebensgestaltung führen. Krankheit und Unfall können auch zur Folge haben, dass man seine persönlichen Dinge (rechtlich) nicht mehr selbst regeln kann und auf die Mitwirkung anderer angewiesen ist.

Der nächste Verwandte bzw. der Ehegatte oder der Lebensgefährte kann in solchen Situationen nicht automatisch für die betroffene Person handeln und entscheiden. Es ist daher ratsam, für solche Fälle Vorsorge zu treffen. So kann vor allem vermieden werden, dass andere fremde Personen allein über das eigene weitere Befinden entscheiden.

Mein Team und ich bereiten für diese Notfälle als Vorsorge auf den konkreten Einzelfall abgestimmte Vollmachten und andere Anordnungen vor. So können Sie sicher sein, dass die ausgesprochenen Vollmachten und weiteren Anordnungen im Notfall auch Geltung erlangen. 

 

IM WESENTLICHEN STEHEN FOLGENDE VOLLMACHTEN UND ANORDNUNGEN ZUR VERFÜGUNG:

  • Generalvollmacht,

  • Vorsorgevollmacht,

  • Betreuungsverfügung und

  • Patientenverfügung.

Die Vorsorgeurkunden können im Zentralen Vorsorgeregister bei der Bundesnotarkammer in Berlin registriert werden, damit sie im Fall der Fälle auch gefunden und beachtet werden.

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