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IMMOBILIEN

Der Kauf oder Verkauf einer Immobilie stellt für die meisten Beteiligten ein Geschäft von großer finanzieller Bedeutung. Erhebliche Beträge des ersparten Vermögens sollen investiert und zusätzlich meist Darlehen aufgenommen werden. Auch für den Verkäufer bildet der Grundbesitz in der Regel einen der bedeutendsten Gegenstände des eigenen Vermögens.

Damit Käufer und Verkäufer bei einem so wichtigen Vorgang kompetent und umfassend beraten werden und um Risiken zu vermeiden, ist die Mitwirkung des Notars gesetzlich vorgesehen. Mein Team und ich sorgen insofern für eine rechtlich ausgewogene Gestaltung und helfen Risiken zu vermeiden, besorgen die für den Vollzug erforderlichen Unterlagen und überwachen die Eigentumsumschreibung im Grundbuch auf den Käufer.

So müssen wir beispielsweise verhindern, dass der Käufer den Kaufpreis zahlt, ohne aber die Immobilie zu erhalten. Auf der anderen Seite darf der Verkäufer seine Immobilie nicht verlieren, ohne den Kaufpreis erhalten zu haben. Wir besprechen daher mit den Vertragsbeteiligten ihre Vorstellungen, informieren sie über mögliche Vertragsgestaltungen und erstellen darauf aufbauend einen sachgerechten und ausgewogenen Entwurf eines Kaufvertrages.

Kaufverträge über Immobilien können beispielsweise den Erwerb eines Bauplatzes, eines Ein- oder Mehrfamilienhauses, einer Eigentumswohnung oder auch eines Erbbaurechts betreffen. Die Besonderheiten des Objekts wirken sich dabei auf die Gestaltung eines Vertrages aus.

Die Finanzierung sollte möglichst vor der Beurkundung gesichert werden. Wird ein Bankdarlehen in Anspruch genommen, sollte der Käufer von seiner Bank in Erfahrung bringen, wann das Darlehen ausgezahlt werden kann. Wir werden dann die Regelung der Fälligkeit des Kaufpreises auf den Auszahlungszeitpunkt abstimmen. Ist die Finanzierung des Kaufpreises bei Abschluss des Kaufvertrages schon im Einzelnen geklärt, kann das zur Absicherung des Darlehens dienende Grundpfandrecht (Grundschuld oder Hypothek) unmittelbar im Anschluss an den Kaufvertrag beurkundet werden.

Darüber hinaus betreuen wir Sie auch bei der Begründung und Eintragung von Nutzungsrechten (Nießbrauch, Wohnungsrecht etc.), Grundschulden und Hypotheken sowie allen anderen Grundbuchangelegenheiten.

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